Hinweise und Tipps zu Krankenfahrten
Die Kosten für Krankenfahrten* (Rollstuhl, Tragestuhl, sitzend, liegend) werden durch Ihre Krankenkasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist ein vom Arzt ausgestellter Transportschein, den Sie ggf. noch durch Ihre Krankenkasse genehmigen lassen müssen.
Falls Sie keinen gültigen Befreiungsausweis besitzen, müssen wir Ihnen nach §61 Satz 1 SGB V in der Regel einen Eigenanteil in Höhe von 10 % des Fahrpreises (min. 5,00 € und max. 10,00 €) pro Fahrt berechnen.