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Hinweise und Tipps zu Krankenfahrten

Die Kosten für Krankenfahrten* (Rollstuhl, Tragestuhl, sitzend, liegend) werden durch Ihre Krankenkasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist ein vom Arzt ausgestellter Transportschein, den Sie ggf. noch durch Ihre Krankenkasse genehmigen lassen müssen.

Falls Sie keinen gültigen Befreiungsausweis besitzen, müssen wir Ihnen nach §61 Satz 1 SGB V in der Regel einen Eigenanteil in Höhe von 10 % des Fahrpreises (min. 5,00 € und max. 10,00 €) pro Fahrt berechnen.

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*Nur für Patienten, die während der Fahrt keine medizinisch-fachliche Betreuung benötigen.
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